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Wir in Bad Wörishofen stehen unter Strom.
 

24h-Lieferantenwechsel

Ab dem 6. Juni 2025 profitieren Stromkundinnen und -kunden in Deutschland von einer bedeutenden gesetzlichen Änderung:

Der Wechsel des Stromanbieters wird werktags innerhalb von nur 24 Stunden möglich – sofern keine vertraglichen Bindungen bestehen.

Die Grundlage dafür bildet die Festlegung BK6-22-024 der Bundesnetzagentur im Rahmen des § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Ziel ist es, den Wettbewerb im Energiemarkt zu stärken und den Wechselprozess für Verbraucher deutlich zu beschleunigen.

Welche Änderung gibt es für Kundinnen und Kunden bei Umzügen?

Eine bedeutende Neuerung betrifft Umzüge. Bisher war es möglich einen Aus- und Einzug bis zu 6 Wochen rückwirkend zu melden – das geht aufgrund der gesetzlichen Änderungen bundesweit zukünftig nicht mehr!

  • Sie müssen uns Ihren Aus- bzw. Einzugstermin mindestens 14 Tage vorher mitteilen (ohne Zählerstände)
  • Die Zählerstände der Übergabe können Sie nachträglich an uns melden

 

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig ab- bzw. anmelde?

Melden Sie den Auszug nicht rechtzeitig, müssen Sie bis zum Tag nach der Abmeldung weiterhin bezahlen. Eine rückwirkende Auszugs- bzw. Einzugsmeldung in die Vergangenheit ist nicht möglich. Das Gesetz und die damit verbunden technischen Rahmenbedingungen lassen leider keine Kulanz zu.

Wir verweisen hierzu in der Grundversorgung auf die Strom Grundversorgungsverordnung (StromGVV), dass Kündigungen von Verträgen mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden können. Bei Sonderverträgen gelten unsere jeweiligen Allgemeine Stromlieferbedingungen (ASB). Hier ist vermerkt, dass die Umzugsmeldung 14 Tage vor Umzug gemeldet werden muss.

Ändert sich damit meine Vertragslaufzeit?

Nein, die neuen Regeln betreffen vor allem die technischen Abläufe hinter den Kulissen. Das bedeutet, sobald Sie sich für einen neuen Stromanbieter entscheiden, müssen die beteiligten Marktpartner die elektronischen Marktmeldungen innerhalb 24 Stunden austauschen. Damit wird der Wechselprozess insgesamt beschleunigt.

Die bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben davon unberührt.

Was ist für Mieter, Eigentümer und Verwalter interessant?

  • Melden Sie einen Umzug oder Eigentümerwechsel mindestens 14 Tage vorher an uns (ohne Zählerstände)
  • Senden Sie uns nachträglich die Zählerstände der Übergabe. Gerne dürfen Sie hierzu das Formular „Zählerstandsübermittlung“ auf unserer Homepage swbw.de nutzen oder schicken Sie das Übergabeprotokoll per E-Mail an kundenservice@swbw.de
  • Bitte weisen Sie Ihre Mieter rechtzeitig auf die neuen Regelungen hin

Kurz zusammengefasst

  • Der 24h-Lieferantenwechsel betrifft nur Hintergrundprozesse und ändert nicht Ihre Vertragslaufzeiten
  • Umzüge müssen mindestens 14 Tage vorher gemeldet werden
  • Die Zählerstände der Übergabe können Sie nachträglich an uns melden

 

Haben Sie Fragen zum 24h-Lieferantenwechsel?

Wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter der Telefon-Nr. 08247/9673-30 oder per Mail an kundenservice@swbw.de.