Ihre regionale Wasserversorgung
Die Stadtwerke Bad Wörishofen beliefern Sie jederzeit mit hochwertigem Trinkwasser in ausreichender Menge.
Das Versorgungsgebiet umfasst die Stadt Bad Wörishofen mit Ortsteilen sowie die Gemeinden Altensteig (seit 1979), Dirlewang mit Helchenried (seit 1980) und Teile von Baisweil (seit 2009).
Das Wasser stammt aus einem Brunnen in der Kaufbeurer Straße, Altensteig und dem Quellgebiet Eggenthal. Die maximale Fördermenge beträgt 225 Liter pro Sekunde. Zwei Hochbehälter in Dorschhausen und Hartenthal (Fassungsvermögen: 3.700 m³) sichern die Versorgung. Das Wasser ist zu über 60 % Quellwasser und frei von Zusätzen wie Chlor.
Mehr Informationen finden Sie in unserem Infoflyer.

Preise & Gebühren
Verbrauchsgebühr: Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.
Die Gebühr beträgt ab 01.01.2025:
Wasserpreis | ohne MwSt. | inkl. 7 % MwSt. |
Wasserpreis pro m³ | 1,14 € | 1,22 € |
Grundgebühr: die Grundgebühr beträgt ab 01.01.2025 bei der Verwendung von:
a.) Wasserzählern | |||
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mit Nenndurchfluss | mit Dauerdurchfluss | ohne MwSt. | inkl. 7 % MwSt. |
bis Qn 2,5 (3/5 m³ pro Std) | bis Q3 4 | 48,00 €/Jahr | 51,36 €/Jahr |
bis Qn 6 (7/12 m³ pro Std.) | bis Q3 10 | 120,00 €/Jahr | 128,40 €/Jahr |
bis Qn 10 (20 m³ pro Std.) | bis Q3 16 | 192,00 €/Jahr | 205,44 €/Jahr |
bis Qn 15 (30 m³ pro Std.) | bis Q3 25 | 300,00 €/Jahr | 321,00 €/Jahr |
b.) Großwasserzählern | |||
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mit Nenndurchfluss | mit Dauerdurchfluss | ohne MwSt. | inkl. 7 % MwSt. |
bis Qn 15 (DN 50) | bis Q3 25 (DN 50) | 450,00 €/Jahr | 481,50 €/Jahr |
bis Qn 40 (DN 80) | bis Q3 63 (DN 80) | 600,00 €/Jahr | 642,00 €/Jahr |
c.) Verbundzählern | |||
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mit Nenndurchfluss | mit Dauerdurchfluss | ohne MwSt. | inkl. 7 % MwSt. |
bis Qn 15 (DN 50) | bis Q3 25 (DN 50) | 900,00 €/Jahr | 963,00 €/Jahr |
bis Qn 40 (DN 80) | bis Q3 63 (DN 80) | 1.200,00€/Jahr | 1.284,00 €/Jahr |
bis Qn 60 (DN 100) | bis Q3 100 (DN 100) | 1.500,00€/Jahr | 1.605,00 €/Jahr |
d.) Wasserzählern aller Größen mit Standrohr | ||
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ohne MwSt. | inkl. 7 % MwSt. | |
2,63 € / Tag | 2,81 € / Tag |
Hinweis
Bei zusätzlichen Zählern für Gartenwasser wird für den Standardzähler (bis Qn 2,5 ; 3/5 m³) ein Betrag von netto 18,41 €/Jahr (19,70 €/Jahr inkl. 7 % MwSt.) berechnet.
Downloadbereich:
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1. Änderungssatzung zur BGW-WAS vom 13.02.2017 | 66,88 kB
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Flyer Trinkwasser | 715,26 kB
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Informationsblatt Herstellungsbeitrag Wasser | 174,05 kB
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Wasserabgabesatzung (WAS) Neufassung | 279,27 kB
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Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) | 253,59 kB
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2. Änderungssatzung zur BGW-WAS vom 13.02.2017 | 49,27 kB

Wasserqualität

Eine Vielzahl von mikrobiologischen und chemischen Analysen, die durch unabhängige Fachinstitute durchgeführt werden, kontrollieren und garantieren die hohe Qualität unseres Trinkwassers. Diese Garantie übernehmen wir bis zur Hauptabsperreinrichtung Ihres Anwesens. Danach beginnt die hausinterne Verteilung, für die jeder Hauseigentümer selbst Verantwortung trägt.

Uranbelastung im Trinkwasser
Das Trinkwasser von Bad Wörishofen zeigt eine Uranbelastung von max. 0,0009 mg/Liter auf (s. aktuelle Trinkwasseranalyse).
Uran-Grenzwert: Als erstes und einziges Land der EU hat Deutschland einen Grenzwert für das Schwermetall Uran im Trinkwasser eingeführt. Dieser legt einen Grenzwert lt. Trinkwasserverordnung von 0,01 mg/Liter fest. Damit besitzt Deutschland den weltweit niedrigsten Grenzwert für Uran im Trinkwasser. Das natürliche Uran im Trinkwasser stammt aus Uran-führenden Gesteinsschichten, aus deren Grundwasser das Trinkwasser gewonnen wird. Allerdings sind davon nur wenige Haushalte betroffen, etwa 0,6 Prozent. In den meisten Haushalten lag der Wert von Uran schon vor Einführung des Grenzwertes unter 10 Mikrogramm pro Liter Wasser.
Somit liegt die Uranbelastung des Bad Wörishofener Trinkwassers weit unter dem in Deutschland festgesetzten Grenzwert.

Legionellen-Überprüfung
Das Wasser aus Warmwasseraufbereitungsanlagen in Mehrfamilienhäusern mit mehr als 400 Liter Fassungsvermögen oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Litern Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle, müssen aufgrund der neuen Trinkwasserverordnung (TVO) ab dem 01. November 2011 alle 3 Jahre (bei Wohnungsvermietung) auf Legionellen untersucht werden. Diese Regelung ist ausnahmslos verpflichtend. Weitere Informationen zur neuen Trinkwasserverordnung bzw. zur Legionellen-Überprüfung mit vielen wichtigen Fragen und Antworten finden Sie in einer Infobroschüre Legionellen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sowie beim Gesundheitsamt Mindelheim. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch gerne zur Verfügung.
Schutz vor Keimen im Trinkwasser
In Deutschland ist es selbstverständlich, dass aus jeder Zapfstelle im Haushalt Wasser in Trinkwasserqualität kommt und unbesorgt zum Trinken, Kochen oder auch zur Körperpflege eingesetzt werden kann. Damit das auch so bleibt, können Sie zum Schutz vor gefährlichen Keimen im Trinkwasser einige vorbeugende Maßnahmen treffen. Wichtig ist es, die Leitungen im Haus oder der Wohnung regelmäßig durchzuspülen. Als Faustregel gilt: Wurde ein Wasserhahn drei Tage lang nicht benutzt, sollte die abgestandene Flüssigkeit in den Rohren ausgetauscht werden. Sprich: Den Hahn so lange aufgedreht lassen, bis das Wasser wieder richtig schön kalt oder warm aus der Leitung kommt. Wer aus dem Urlaub kommt oder ein paar Tage nicht in der Wohnung war, sollte immer erst ordentlich durchspülen, bevor er sich unter die Dusche stellt. Auch die Perlatoren an den Wasserhähnen sollten regelmäßig gereinigt werden. Vermieter, Verwalter und Eigentümergemeinschaften sind für die Einhaltung der Wasserqualität verantwortlich. Mieter können ihre Vermieter auffordern, die Trinkwasseranlage regelmäßig warten zu lassen.

Härtebereiche für Trinkwasser
Der Deutsche Bundestag hat am 01. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen. Das Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht bis 8,4 °dH)
Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)
Die drei Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht.
Wir in Bad Wörishofen liefern ihnen Trinkwasser im Härtebereich „hart“ mit 3,8 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht einem Durchschnittswert von rd. 20,7 °dH).Wir empfehlen Ihnen, Waschmittel nach diesem Härtegrad zu dosieren bzw. Ihre Spülmaschine auf diesen Wert einzustellen. Weitere Informationen zu den Härtebereichen für Trinkwasser finden Sie beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW, externer Link).

Ausgleichsleistung Wasserschutzgebiet
Antrag auf Ausgleichsleistung im Wasserschutzgebiet Altensteig
Antrag auf Ausgleichsleistungen für landwirtschaftliche Flächen im Wasserschutzgebiet Altensteig
Der Antrag muss jährlich neu gestellt werden
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag per Post an die:
Stadtwerke Bad Wörishofen
Stadionring 18
86825 Bad Wörishofen
oder per Mail an die:
technik@swbw.de

Abwasserpreise der Stadt Bad Wörishofen
Hier finden Sie die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Bad Wörishofen sowie die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:
Wir sind für Sie da
Falls Sie Fragen zur Trinkwasserversorgung oder -qualität haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns gerne eine Mail an technik@swbw.de oder rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.