Unser zukunftssicheres Angebot für das Netzgebiet der Stadtwerke Bad Wörishofen
Ziel des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist es, den Anteil von Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung von Gebäuden zu erhöhen. So regelt das GEG, dass ab dem Jahr 2024 neu eingebaute Gasheizungen bis zum Jahr 2045 schrittweise auf Biogas umgestellt werden.
Welche Menge Biogas benötigen Sie?
Alle Gasheizungen, die vor dem 01.01.2024 eingebaut wurden, können bis zum Jahr 2045 unverändert mit Erdgas weiterbetrieben werden.
Bauen Sie Ihre neue Gasheizung bis zum 30.06.2028 in einem bereits bestehenden Gebäude ein, so benötigen Sie zeitlich gestaffelt einen steigenden Anteil Biogas:
- 15 % Biogas ab 01.01.2029
- 30 % Biogas ab 01.01.2035
- 60 % Biogas ab 01.01.2040
- 100 % Biogas ab 01.01.2045
Bauen Sie Ihre neue Gasheizung ab dem 01.07.2028 in einem bereits bestehenden Gebäude ein, dann benötigen Sie einen bis 2045 nicht weiter steigenden Anteil von 65% Biogas.
Bauen Sie eine Gasheizung im Neubau ein, so benötigen Sie seit dem 01.01.2024 ebenfalls einen bis 2045 nicht weiter steigenden Anteil von 65% Biogas.
Wir in Bad Wörishofen bieten Ihnen schon jetzt alle Möglichkeiten
Mit dem Sondervertrag „SWBW Biogas“ bieten wir Ihnen schon jetzt bis zu 100 % Biogas an, damit Sie alle Forderungen aus dem GEG erfüllen können.
Auch die freiwillige Erhöhung Ihres Biogasanteils ist möglich.
Infos und Formulare
Wir sind für Sie da
Falls Sie Interesse an unserem Sondervertrag "SWBW Biogas" haben, wenden Sie sich gerne an unser Kundencenter unter Tel. 08247/9673-30 oder per Mail an kundenservice@swbw.de.