Ihr Stromversorger aus der Region
Zuverlässig versorgt – seit über 100 Jahren
Die Stadtwerke Bad Wörishofen liefern zuverlässig, sicher und günstig Energie. Als lokales Unternehmen sind wir ganz in Ihrer Nähe – unsere Mitarbeiter stehen Ihnen direkt vor Ort mit kompetenter Hilfe zur Seite.
Eine sichere Stromversorgung ist wichtig – darum setzen die meisten Menschen in Bad Wörishofen auf ihre Stadtwerke. Unser Netzgebiet umfasst die gesamte Stadt und alle Ortsteile.
Wir beliefern 100 % unserer Kunden mit 100 % Ökostrom.
Was ist Ökostrom?
Ökostrom wird aus sogenannten erneuerbaren Energien, wie z. B. Wind-, Solar oder Wasserkraft gewonnen. Im Gegensatz zu konventionellen Energieträgern wie Kohle- und Atomstrom entstehen durch erneuerbare Energien weder CO₂-Emissionen noch atomarer Abfall.
Wie wird sichergestellt, dass es sich wirklich um Ökostrom handelt?
Um sicherzustellen, dass es sich auch wirklich um Ökostrom handelt, gibt es das Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes. Ein Herkunftsnachweis ist so etwas wie eine Geburtsurkunde für Strom. Darin wird vermerkt, wie und wo der Strom erzeugt wurde. Die Herkunftsnachweise werden im Umweltbundesamt nach gesetzlichen Vorgaben verwaltet und entwertet.
Sie möchten sich noch näher über unseren Ökostrom informieren? Hier finden Sie die verschiedenen Zertifikate und den Kriterienkatalog:
Ökostromzertifikat für den Bezug von Ökostrom
Zertifikat TÜV Rheinland ÖkostromRE
Klimainvest Kriterienkatalog ÖkostromRE
Weitere Informationen zu unserem Ökostrom erhalten Sie auch in diesem Video:

Tarifübersicht
SWBW Ökostrom RE
Unser aktuelles Angebot für das Netzgebiet der Stadtwerke Bad Wörishofen, gültig ab 01.01.2025
Tarif- und Preisblatt
Die angegebenen Preise enthalten alle gesetzlich vorgeschriebenen Preisbestandteile, wie z. B. Energiesteuer, Konzessionsabgabe und sonstige veranlasste Kostenbestandteile. Die Bruttopreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %. Eine detaillierte Aufschlüsselung aller Preisbestandteile finden Sie im vollständigen Preisblatt.
Vertragslaufzeit
- Erstvertragslaufzeit: 1 Jahr
- Automatische Verlängerung: auf unbestimmte Zeit
- Kündigungsfrist: 1 Monat
Preisänderungen
Preisgarantie: keine
Preisanpassungen: allgemeine Preisanpassungsregelungen gemäß Abschnitt V. Ziffer 2.4. und 2.5. der ASB
Downloadbereich:
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Allgemeine Stromlieferbedingungen (ASB) SWBW | 181,49 kB
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Vertrag Tarifwechsel in Sondervertrag „SWBW Ökostrom RE“ | 92,37 kB
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Tarif- und Preisblatt Sondervertrag „SWBW Ökostrom RE“, gültig ab 01.01.2024 | 82,67 kB
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Tarif- und Preisblatt Sondervertrag „SWBW Ökostrom RE“, gültig ab 01.01.2025 | 87,44 kB
SWBW Ökostrom dynamisch
Was ist ein dynamischer Stromtarif?
Beim Tarif „SWBW Ökostrom dynamisch“ wird Ihr Strompreis anhand des Börsenstrompreises abgerechnet. Der Preis an der Börse verändert sich stündlich. Die sich stündlich ändernden Preise werden immer am Vortag veröffentlicht.
Sie zahlen also stündlich einen anderen Preis für die tatsächliche Menge Strom, die innerhalb der Stunde verbraucht wurde.
Abgerechnet wird der Tarif dann monatlich. Auf Wunsch erhalten Sie zusätzlich eine Aufstellung aller einzelnen Stundenwerte.
Voraussichtlich ab Mitte 2025 wird eine komfortable APP-Lösung zur Verfügung stehen!
Die Börsenpreise können Sie hier abrufen: https://www.epexspot.com/en/market-results (ab ca. 13 Uhr für Folgetag verfügbar)
Was ist der Unterschied zum klassischen Stromtarif?
Beim klassischen Stromtarif gibt es einen Festpreis, welcher zu jeder Tages- und Nachtzeit konstant bleibt. Egal wann Sie den Strom verbrauchen, kostet die Kilowatt-Stunde gleich viel.
Beim dynamischen Tarif sind die Kosten der Kilowatt-Stunde jede Stunde unterschiedlich hoch.
Außerdem wird beim klassischen Tarif ein einheitlicher Abschlag festgelegt, welcher monatlich fällig wird. Beim dynamischen Tarif wird monatlich nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.
Gegenüberstellung Festpreis-Tarif und dynamischer Tarif

Was sind die Vor- und Nachteile?
Der Strompreis an der Börse schwankt jeden Tag hin und her. So gibt es Zeitspannen, in denen der Strom extrem günstig ist, aber auch Zeiten, zu denen der Strom extrem teuer ist. Haben Sie die Möglichkeit, den Strom immer dann zu nutzen, wenn er günstig ist (z. B. in der Nacht), können Sie vom Tarif profitieren. Müssen Sie häufig Strom zu Zeiten nutzen, in denen der Strompreis teuer ist (z.B. morgens und abends), haben Sie möglicherweise höhere Ausgaben als beim Festtarif. Wenn Sie z. B. ein E-Auto besitzen und dieses immer nachts laden, können Sie hier vom günstigen Tarif profitieren.
Wer einen dynamischen Tarif nutzt, sollte sich an die Schwankungen an der Börse anpassen können und wollen.
Außerdem besteht die Gefahr von kurzfristig steigenden Strompreisen, wovon Kunden im dynamischen Tarif direkt betroffen sind.
Was sind Voraussetzungen für den „SWBW Ökostrom dynamisch“?
Voraussetzung für die Nutzung eines dynamischen Stromtarifs ist ein intelligentes Messsystem (iMSys) nach § 2 Nr. 7 des Messstellenbetriebsgesetzes, das durch den für Sie zuständigen Messstellenbetreiber installiert und in Betrieb genommen wird. Zusätzlich ist eine entsprechende Konfiguration des intelligenten Messsystems auf den Tarifanwendungsfall 7 (“Taf 7“) notwendig. Der Lieferant stimmt mit dem Messstellenbetreiber ab, dass dieser eine entsprechende Konfiguration vornimmt, soweit diese noch nicht eingestellt ist; dies kann einige Wochen dauern.
Tarif- und Preisblatt
Eintarifmessung mit Ökostrom | ohne USt. | inkl. 19 % USt. |
Börsenpreis | Dynamisch in ct/kWh | Dynamisch in ct/kWh |
Verbrauchspreis | 15,49 ct/kWh | 18,43 ct/kWh |
Grundpreis | 10,00 €/Monat | 11,90 €/Monat |
Messstellenbetrieb (wird zusätzlich berechnet) | ||
Bei intelligentem Messsystem 0 – 10.000 kWh/Jahr | 16,81 €/Jahr | 20,00 €/Jahr |
Bei intelligentem Messsystem 10.001 – 20.000 kWh/Jahr | 42,02 €/Jahr | 50,00 €/Jahr |
Bei intelligentem Messsystem 20.001 – 50.000 kWh/Jahr | 75,63 €/Jahr | 90,00 €/Jahr |
Bei intelligentem Messsystem 50.001 – 100.000 kWh/Jahr | 100,84 €/Jahr | 120,00 €/Jahr |
Zusatzleistung Niederspannungswandler | 36,81 €/Jahr | 43,80 €/Jahr |
Die angegebenen Preise enthalten alle gesetzlich vorgeschriebenen Preisbestandteile, wie z. B. Energiesteuer, Konzessionsabgabe und sonstige veranlasste Kostenbestandteile. Die Bruttopreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %. Eine detaillierte Aufschlüsselung aller Preisbestandteile finden Sie im vollständigen Preisblatt
Vertragslaufzeit
- Erstvertragslaufzeit: 3 Monate
- Automatische Verlängerung: auf unbestimmte Zeit
- Kündigungsfrist: 1 Monat
Preisänderungen
- Preisgarantie: keine
- Preisanpassungen: Preisänderung beim Grund- und/oder Verbrauchspreis erfolgen nach Abschnitt V., Ziffer 2. der ASBD, der Börsenpreis ist flexibel
Wenn Sie noch kein intelligentes Messsystem haben, wenden Sie sich bitte an unser Smart-Meter-Team unter Telefon 08247/9673-877 oder per Mail an smart-meter@swbw.de.
Downloadbereich:
Wir sind für Sie da
Haben sie Fragen zu unserem dynamischen Stromtarif?
Wenden Sie sich gerne an unsere Experten Nico Mayer und Ingo Weber unter der Telefon-Nr. 08247/9673-888 oder per Mail an mako@swbw.de.
Grundversorgung
Unser aktuelles Angebot für das Netzgebiet der Stadtwerke Bad Wörishofen, gültig ab 01.01.2025
Allgemeine Preise der Grundversorgung nach § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für Haushaltskunden gemäß § 3 Nr. 22 EnWG.
Allgemeine Preise mit Ökostrom | Nettopreise ohne MwSt. | Bruttopreise incl. 19 % MwSt. |
1. Für Kunden ohne Leistungsmessung | ||
1.1 Eintarifmessung | ||
Verbrauchspreis | 27,52 ct/kWh | 32,75 ct/kWh |
Grundpreis | 85,00 €/Jahr | 101,15 €/Jahr |
1.2 Zweitarifmessung mit Schwachlastregelung | ||
Verbrauchspreis in der Hochtarifzeit (HT) | 27,98 ct/kWh | 33,30 ct/kWh |
Verbrauchspreis in der Niedertarifzeit (NT) | 23,26 ct/kWh | 27,68 ct/kWh |
Grundpreis | 110,00 €/Jahr | 130,90 €/Jahr |
Die Schwachlastzeit (=Niedertarifzeit) beträgt täglich bis auf weiteres 6 Stunden. Sie beginnt um 23.00 Uhr und endet um 5.00 Uhr des nächsten Tages. | ||
2. Für Wärmepumpen und andere unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG | ||
Verbrauchspreis in der Hochtarifzeit (HT) | 22,56 ct/kWh | 26,85 ct/kWh |
Verbrauchspreis in der Niedertarifzeit (NT) | 20,60 ct/kWh | 24,51 ct/kWh |
Grundpreis | 60,00 €/Jahr | 71,40 €/Jahr |
Für Niedertarifzeit (NT): Die Nachtaufladung beträgt bis ca. 8 Stunden in der Zeit zwischen ca. 22.00 Uhr und ca. 6.00 Uhr. Für Hochtarifzeit (HT): Die Tagaufladung beträgt bis ca. 16 Stunden in der übrigen Zeit | ||
3. Messstellenbetrieb (wird zusätzlich berechnet) | ||
Bei konventioneller Messeinrichtung | 12,15 €/Jahr | 14,46 €/Jahr |
Bei moderner Messeinrichtung | 16,81 €/Jahr | 20,00 €/Jahr |
Bei intelligentem Messsystem 0 – 10.000 kWh/Jahr | 16,81 €/Jahr | 20,00 €/Jahr |
Bei intelligentem Messsystem 10.001 – 20.000 kWh/Jahr | 42,02 €/Jahr | 50,00 €/Jahr |
Bei intelligentem Messsystem 20.001 – 50.000 kWh/Jahr | 75,63 €/Jahr | 90,00 €/Jahr |
Bei intelligentem Messsystem 50.001 – 100.000 kWh/Jahr | 100,84 €/Jahr | 120,00 €/Jahr |
Zusatzleistung Niederspannungswandler | 36,81 €/Jahr | 43,80 €/Jahr |
Die angegebenen Preise enthalten alle gesetzlich vorgeschriebenen Preisbestandteile, wie z. B. Energiesteuer, Konzessionsabgabe und sonstige veranlasste Kostenbestandteile. Die Bruttopreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %. Eine detaillierte Aufschlüsselung aller Preisbestandteile finden Sie im vollständigen Preisblatt.
Hinweis: Wenn Sie im Stadtwerke Gebiet wohnen und keinen anderen Stromvertrag abgeschlossen haben, beliefern wir Sie als Haushaltskunde (§ 3 Nr. 22 EnWG) gemäß der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) automatisch – ohne schriftlichen Vertrag oder andere Formalitäten mit Strom. Die Grundversorgung endet, sobald Sie einen Sondervertrag abgeschlossen haben.
Ersatzversorgung für Haushaltskunden
Unser aktuelles Angebot für das Netzgebiet der Stadtwerke Bad Wörishofen, gültig ab 01.01.2025
Die Ersatzversorgung basiert auf der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV). Eine Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) liegt vor, wenn ein Letztverbraucher aus dem Stromnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d. h. der Strombezug erfolgt ohne Liefervertrag. Die Ersatzversorgung endet, wenn die Energielieferung aufgrund eines Energieliefervertrages des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach dem Beginn der Ersatzversorgung
Ersatzversorgung mit Ökostrom | Nettopreise ohne MwSt. | Bruttopreise incl. 19 % MwSt. |
1. Für Kunden ohne Leistungsmessung | ||
1.1 Eintarifmessung | ||
Verbrauchspreis | 27,52 ct/kWh | 32,75 ct/kWh |
Grundpreis | 85,00 €/Jahr | 101,15 €/Jahr |
1.2 Zweitarifmessung mit Schwachlastregelung | ||
Verbrauchspreis in der Hochtarifzeit (HT) | 27,98 ct/kWh | 33,30 ct/kWh |
Verbrauchspreis in der Niedertarifzeit (NT) | 23,26 ct/kWh | 27,68 ct/kWh |
Grundpreis | 110,00 €/Jahr | 130,90 €/Jahr |
Die Schwachlastzeit (=Niedertarifzeit) beträgt täglich bis auf weiteres 6 Stunden. Sie beginnt um 23.00 Uhr und endet um 5.00 Uhr des nächsten Tages. | ||
2. Für Wärmepumpen und andere unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG | ||
Verbrauchspreis in der Hochtarifzeit (HT) | 22,56 ct/kWh | 26,85 ct/kWh |
Verbrauchspreis in der Niedertarifzeit (NT) | 20,60 ct/kWh | 24,51 ct/kWh |
Grundpreis | 60,00 €/Jahr | 71,40 €/Jahr |
Für Niedertarifzeit (NT): Die Nachtaufladung beträgt bis ca. 8 Stunden in der Zeit zwischen ca. 22.00 Uhr und ca. 6.00 Uhr. Für Hochtarifzeit (HT): Die Tagaufladung beträgt bis ca. 16 Stunden in der übrigen Zeit | ||
3. Messstellenbetrieb (wird zusätzlich berechnet) | ||
Bei konventioneller Messeinrichtung | 12,15 €/Jahr | 14,46 €/Jahr |
Bei moderner Messeinrichtung | 16,81 €/Jahr | 20,00 €/Jahr |
Bei intelligentem Messsystem 0 – 10.000 kWh/Jahr | 16,81 €/Jahr | 20,00 €/Jahr |
Bei intelligentem Messsystem 10.001 – 20.000 kWh/Jahr | 42,02 €/Jahr | 50,00 €/Jahr |
Bei intelligentem Messsystem 20.001 – 50.000 kWh/Jahr | 75,63 €/Jahr | 90,00 €/Jahr |
Bei intelligentem Messsystem 50.001 – 100.000 kWh/Jahr | 100,84 €/Jahr | 120,00 €/Jahr |
Zusatzleistung Niederspannungswandler | 36,81 €/Jahr | 43,80 €/Jahr |
Die angegebenen Preise enthalten alle gesetzlich vorgeschriebenen Preisbestandteile, wie z. B. Energiesteuer, Konzessionsabgabe und sonstige veranlasste Kostenbestandteile. Die Bruttopreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %. Eine detaillierte Aufschlüsselung aller Preisbestandteile finden Sie im vollständigen Preisblatt.
Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden
Eine Ersatzversorgung liegt vor, wenn Letztverbraucher Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d. h. es findet ein Strombezug ohne Liefervertrag statt. Die Ersatzversorgung endet mit Vertragsschluss mit einem Lieferanten, spätestens nach drei Monaten. In die Ersatzversorgung fallen auch Industrie- und Geschäftskunden, die keine Haushaltskunden i. S. von § 3 Nr. 22 EnWG sind, deren Jahresverbrauch in Niederspannung mehr als 10.000 kWh beträgt. Die Preise und Bedingungen für die Versorgung von Nicht-Haushaltskunden mit elektrischer Energie im Rahmen der Ersatzversorgung sind untenstehend aufgeführt.
Energiepreis netto: SLP-Kunden (Standart-Lastprofil) Die Abrechnung erfolgt nach folgender Formel basierend auf aktuellen Börsenpreisen | AP = MW + 4,0 ct/kWh AP = Arbeitspreis in ct/kWh MW = Monatsmarktwert = Monatsdurchschnittspreis am Spotmarkt Strom des EPEX Spot DayAhead DE-LU auf Basis von Stundenpreise für das Marktgebiet Deutschland in ct/kWh. Kurzform: Monatsdurchschnittspreise EPEX DayAhead DE-LU 60min Siehe unter https://www.epexspot.com/en/market-data |
Energiepreis netto: RLM-Kunden (Registrierende Leistungsmessung) Die Abrechnung erfolgt nach folgender Formel basierend auf aktuellen Börsenpreisen | AP = TW + 3,0 ct/kWh AP = Arbeitspreis in ct/kWh TW = Tagesmarktwert = Tagesdurchschnittspreis am Spotmarkt Strom EPEX Spot DayAhead DE-LU auf Basis von Stundenpreise für das Marktgebiet Deutschland in ct/kWh. Kurzform: Tagesdurchschnittspreise EPEX DayAhead DE-LU 60min Siehe unter https://www.epexspot.com/en/market-data |
Weitere Preisbestandsteile
Netznutzung, Messstellenbetrieb und Messung sowie Konzessionsabgabe Hinzu kommen die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung sowie für die Abrechnung, ferner das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt. Netzentgelt i. S. des Satzes 1 ist das vom Lieferanten an den Netzbetreiber für den Netzzugang zu entrichtendes Entgelt einschließlich Konzessionsabgabe (KA), jedoch ohne Berücksichtigung der nachstehend benannten weiteren, gesetzlich auferlegten Kosten. Die jeweils aktuellen Entgelte für die Netznutzung sind auf der Internetseite der Stadtwerke Bad Wörishofen unter www.swbw.de veröffentlicht. Die weiteren Preisbestandteile sind zusätzlich auf den Internetseiten der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (www.netztransparenz.de) und des Bundesministeriums der Justiz (www.gesetze-iminternet.de) veröffentlicht.

24h-Lieferantenwechsel
Ab dem 6. Juni 2025 profitieren Stromkundinnen und -kunden in Deutschland von einer bedeutenden gesetzlichen Änderung: Der Wechsel des Stromanbieters wird werktags innerhalb von nur 24 Stunden möglich – sofern keine vertraglichen Bindungen bestehen.
Die Grundlage dafür bildet die Festlegung BK6-22-024 der Bundesnetzagentur im Rahmen des § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Ziel ist es, den Wettbewerb im Energiemarkt zu stärken und den Wechselprozess für Verbraucher deutlich zu beschleunigen.
Welche Änderung gibt es für Kundinnen und Kunden bei Umzügen?
Eine bedeutende Neuerung betrifft Umzüge. Bisher war es möglich, einen Aus- und Einzug bis zu 6 Wochen rückwirkend zu melden – das geht aufgrund der gesetzlichen Änderungen bundesweit zukünftig nicht mehr!
- Sie müssen uns Ihren Aus- bzw. Einzugstermin mindestens 14 Tage vorher mitteilen (ohne Zählerstände)
- Die Zählerstände der Übergabe können Sie nachträglich an uns melden
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig ab- bzw. anmelde?
Melden Sie den Auszug nicht rechtzeitig, müssen Sie bis zum Tag nach der Abmeldung weiterhin bezahlen. Eine rückwirkende Auszugs- bzw. Einzugsmeldung in die Vergangenheit ist nicht möglich. Das Gesetz und die damit verbunden technischen Rahmenbedingungen lassen leider keine Kulanz zu.
Wir verweisen hierzu in der Grundversorgung auf die Strom Grundversorgungsverordnung (StromGVV), dass Kündigungen von Verträgen mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden können. Bei Sonderverträgen gelten unsere jeweiligen Allgemeine Stromlieferbedingungen (ASB). Hier ist vermerkt, dass die Umzugsmeldung 14 Tage vor Umzug gemeldet werden muss.
Ändert sich damit meine Vertragslaufzeit?
Nein, die neuen Regeln betreffen vor allem die technischen Abläufe hinter den Kulissen. Das bedeutet, sobald Sie sich für einen neuen Stromanbieter entscheiden, müssen die beteiligten Marktpartner die elektronischen Marktmeldungen innerhalb 24 Stunden austauschen. Damit wird der Wechselprozess insgesamt beschleunigt.
Die bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben davon unberührt.
Was ist für Mieter, Eigentümer und Verwalter interessant?
- Melden Sie einen Umzug oder Eigentümerwechsel mindestens 14 Tage vorher an uns (ohne Zählerstände)
- Senden Sie uns nachträglich die Zählerstände der Übergabe. Gerne dürfen Sie hierzu das Formular „Zählerstandsübermittlung“ auf unserer Homepage swbw.de nutzen oder schicken Sie das Übergabeprotokoll per E-Mail an kundenservice@swbw.de
- Bitte weisen Sie Ihre Mieter rechtzeitig auf die neuen Regelungen hin
Kurz zusammengefasst
- Der 24h-Lieferantenwechsel betrifft nur Hintergrundprozesse und ändert nicht Ihre Vertragslaufzeiten
- Umzüge müssen mindestens 14 Tage vorher gemeldet werden
- Die Zählerstände der Übergabe können Sie nachträglich an uns melden
Haben Sie Fragen zum 24h-Lieferantenwechsel?
Wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter der Telefon-Nr. 08247/9673-30 oder per Mail an kundenservice@swbw.de.

Stromkennzeichnung
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005, geändert 2025 für die Stromlieferungen 2024 der Stadtwerke Bad Wörishofen (SWBW)
Kernenergie | Kohle | Erdgas | Sonstige fossile Energie-träger | Erneuerbare Energien mit Herkunfts-nachweis, nicht gefördert nach dem EEG | Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG | CO2- Emmission in g/kWh | Radioaktiver Abfall in g/kWh | |
Gesamtenergieträgermix | 0,4% | 51,4% | 29,6% | 2,7% | 0,0% | 15,9% | 647 | 0,00001 |
Unternehmensverkaufsmix der SWBW | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 100,0% | 0,0% | 0 | 0,00000 |
Zum Vergleich: Stromerzeugung in Deutschland | 0,0% | 22.8% | 13,4% | 1,5% | 11,4% | 50,9% | 298 | 0,00000 |

CO2-Emissionen | 647 g/kWh | 0 g/kWh | 298 g/kWh |
Radioaktiver Abfall | 0,00001 g/kWh | 0 g/kWh | 0 g/kWh |
Lieferland für erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis (nicht gefördert nach EEG): Norwegen 58 %, Italien 42 %
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internet: www.swbw.de, per Telefon: 08247/9673-0, per Faxabruf: 08247/6998, oder bei der Beratungsstelle der Stadtwerke Bad Wörishofen – Stand der Information 1. Juli 2025
Downloadbereich:

Informationspflicht nach REMIT
Seit dem 28.12.2011 ist die EU-Verordnung über Integrität und Transparenz im Energiegroßhandelsmarkt („REMIT“ = Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency) zur Vermeidung von Insiderhandel und Marktmanipulation in Kraft.
Die Verordnung sieht unter anderem eine Veröffentlichungspflicht von Insiderinformationen sowie auf europäischer Ebene die Übermittlung von Transaktions- und Fundamentaldaten an die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden („ACER“ = Agency for the Cooperation of Energy Regulators) vor.
Die Veröffentlichung erfolgt in unserem Auftrag als Dienstleistung durch die KOS Energie GmbH.