Luftaufnahme des Stausees bei Stockheim mit dem Wasserkraftwerk der Stadtwerke

Ökostrom

Ihr Stromversorger aus der Region

Zuverlässig versorgt – seit über 100 Jahren

Die Stadtwerke Bad Wörishofen liefern zuverlässig, sicher und günstig Energie. Als lokales Unternehmen sind wir ganz in Ihrer Nähe – unsere Mitarbeiter stehen Ihnen direkt vor Ort mit kompetenter Hilfe zur Seite.

Eine sichere Stromversorgung ist wichtig – darum setzen die meisten Menschen in Bad Wörishofen auf ihre Stadtwerke. Unser Netzgebiet umfasst die gesamte Stadt und alle Ortsteile.

Wir beliefern 100 % unserer Kunden mit 100 % Ökostrom.

Was ist Ökostrom?

Ökostrom wird aus sogenannten erneuerbaren Energien, wie z. B. Wind-, Solar oder Wasserkraft gewonnen. Im Gegensatz zu konventionellen Energieträgern wie Kohle- und Atomstrom entstehen durch erneuerbare Energien weder CO₂-Emissionen noch atomarer Abfall.

Wie wird sichergestellt, dass es sich wirklich um Ökostrom handelt?

Um sicherzustellen, dass es sich auch wirklich um Ökostrom handelt, gibt es das Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes. Ein Herkunftsnachweis ist so etwas wie eine Geburtsurkunde für Strom. Darin wird vermerkt, wie und wo der Strom erzeugt wurde. Die Herkunftsnachweise werden im Umweltbundesamt nach gesetzlichen Vorgaben verwaltet und entwertet.

Sie möchten sich noch näher über unseren Ökostrom informieren? Hier finden Sie die verschiedenen Zertifikate und den Kriterienkatalog:

Ökostromzertifikat für den Bezug von Ökostrom

Zertifikat TÜV Rheinland ÖkostromRE

Klimainvest Kriterienkatalog ÖkostromRE

Weitere Informationen zu unserem Ökostrom erhalten Sie auch in diesem Video:

Luftaufnahme des Stausees bei Stockheim mit dem Wasserkraftwerk der Stadtwerke

Tarifübersicht

Luftaufnahme des Stausees bei Stockheim mit dem Wasserkraftwerk der Stadtwerke

24h-Lieferantenwechsel

Ab dem 6. Juni 2025 profitieren Stromkundinnen und -kunden in Deutschland von einer bedeutenden gesetzlichen Änderung: Der Wechsel des Stromanbieters wird werktags innerhalb von nur 24 Stunden möglich – sofern keine vertraglichen Bindungen bestehen.

Die Grundlage dafür bildet die Festlegung BK6-22-024 der Bundesnetzagentur im Rahmen des § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Ziel ist es, den Wettbewerb im Energiemarkt zu stärken und den Wechselprozess für Verbraucher deutlich zu beschleunigen.

Welche Änderung gibt es für Kundinnen und Kunden bei Umzügen?

Eine bedeutende Neuerung betrifft Umzüge. Bisher war es möglich, einen Aus- und Einzug bis zu 6 Wochen rückwirkend zu melden – das geht aufgrund der gesetzlichen Änderungen bundesweit zukünftig nicht mehr!

  • Sie müssen uns Ihren Aus- bzw. Einzugstermin mindestens 14 Tage vorher mitteilen (ohne Zählerstände)
  • Die Zählerstände der Übergabe können Sie nachträglich an uns melden

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig ab- bzw. anmelde?

Melden Sie den Auszug nicht rechtzeitig, müssen Sie bis zum Tag nach der Abmeldung weiterhin bezahlen. Eine rückwirkende Auszugs- bzw. Einzugsmeldung in die Vergangenheit ist nicht möglich. Das Gesetz und die damit verbunden technischen Rahmenbedingungen lassen leider keine Kulanz zu.

Wir verweisen hierzu in der Grundversorgung auf die Strom Grundversorgungsverordnung (StromGVV), dass Kündigungen von Verträgen mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden können. Bei Sonderverträgen gelten unsere jeweiligen Allgemeine Stromlieferbedingungen (ASB). Hier ist vermerkt, dass die Umzugsmeldung 14 Tage vor Umzug gemeldet werden muss.

Ändert sich damit meine Vertragslaufzeit?

Nein, die neuen Regeln betreffen vor allem die technischen Abläufe hinter den Kulissen. Das bedeutet, sobald Sie sich für einen neuen Stromanbieter entscheiden, müssen die beteiligten Marktpartner die elektronischen Marktmeldungen innerhalb 24 Stunden austauschen. Damit wird der Wechselprozess insgesamt beschleunigt.

Die bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben davon unberührt.

Was ist für Mieter, Eigentümer und Verwalter interessant?

  • Melden Sie einen Umzug oder Eigentümerwechsel mindestens 14 Tage vorher an uns (ohne Zählerstände)
  • Senden Sie uns nachträglich die Zählerstände der Übergabe. Gerne dürfen Sie hierzu das Formular „Zählerstandsübermittlung“ auf unserer Homepage swbw.de nutzen oder schicken Sie das Übergabeprotokoll per E-Mail an kundenservice@swbw.de
  • Bitte weisen Sie Ihre Mieter rechtzeitig auf die neuen Regelungen hin

Kurz zusammengefasst

  • Der 24h-Lieferantenwechsel betrifft nur Hintergrundprozesse und ändert nicht Ihre Vertragslaufzeiten
  • Umzüge müssen mindestens 14 Tage vorher gemeldet werden
  • Die Zählerstände der Übergabe können Sie nachträglich an uns melden

Haben Sie Fragen zum 24h-Lieferantenwechsel?

Wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter der Telefon-Nr. 08247/9673-30 oder per Mail an kundenservice@swbw.de.

Luftaufnahme des Stausees bei Stockheim mit dem Wasserkraftwerk der Stadtwerke

Stromkennzeichnung

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005, geändert 2025 für die Stromlieferungen 2024 der Stadtwerke Bad Wörishofen (SWBW)

 KernenergieKohleErdgasSonstige fossile
Energie-träger
Erneuerbare
Energien mit
Herkunfts-nachweis, nicht gefördert nach dem EEG
Erneuerbare
Energien,
gefördert nach dem EEG
CO2-
Emmission in
g/kWh
Radioaktiver
Abfall in
g/kWh
Gesamtenergieträgermix0,4%51,4%29,6%2,7%0,0%15,9%6470,00001
Unternehmensverkaufsmix der SWBW0,0%0,0%0,0%0,0%100,0%0,0%00,00000
Zum Vergleich: Stromerzeugung in Deutschland0,0%22.8%13,4%1,5%11,4%50,9%2980,00000
CO2-Emissionen647 g/kWh0 g/kWh298 g/kWh
Radioaktiver Abfall0,00001 g/kWh0 g/kWh0 g/kWh

Lieferland für erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis (nicht gefördert nach EEG): Norwegen 58 %, Italien 42 %

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internet: www.swbw.de, per Telefon: 08247/9673-0, per Faxabruf: 08247/6998, oder bei der Beratungsstelle der Stadtwerke Bad Wörishofen – Stand der Information 1. Juli 2025

Luftaufnahme des Stausees bei Stockheim mit dem Wasserkraftwerk der Stadtwerke

Informationspflicht nach REMIT

Seit dem 28.12.2011 ist die EU-Verordnung über Integrität und Transparenz im Energiegroßhandelsmarkt („REMIT“ = Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency) zur Vermeidung von Insiderhandel und Marktmanipulation in Kraft.

Die Verordnung sieht unter anderem eine Veröffentlichungspflicht von Insiderinformationen sowie auf europäischer Ebene die Übermittlung von Transaktions- und Fundamentaldaten an die Agentur für die Zusammenarbeit der  Energieregulierungsbehörden („ACER“ = Agency for the Cooperation of Energy Regulators) vor.

Die Veröffentlichung erfolgt in unserem Auftrag als Dienstleistung durch die KOS Energie GmbH.