Im Gegensatz zu anderen Heizsystemen verbrennen Wärmepumpen keine fossilen Energieträger. Sie machen kostenfreie Umweltenergie zum Heizen nutzbar. Für die Strombelieferung speziell von effizienten Elektro-Wärmepumpen wurde die Reduzierung der Offshore-Netzumlage und der KWKG-Umlage auf je 0,00 ct/kWh beschlossen. Durch die Reduzierung sinkt der Arbeitspreis für das Jahr 2025 um 1,30 ct/kWh brutto. Für das Jahr 2026 betragen die Umlagen 1,65 ct/kWh brutto.
Um von der Umlagenreduzierung zu profitieren müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht.
- Die Wärmepumpe ist über einen eigenen Zählpunkt (Zähler) mit dem Netz verbunden. Über diesen Zähler wird ausschließlich der Strom der Wärmepumpe gemessen. (keine weiteren Verbraucher wie Wallboxen, …) Sind Sie sich nicht sicher, ob über ihren Zähler weitere Verbraucher gemessen werden -> wenden Sie sich bitte an Ihren Elektrofachbetrieb.
- Der Letztverbraucher ist kein Unternehmen in Schwierigkeiten
- Gegen den Letztverbraucher bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt
Wenn Sie die o.g. Voraussetzungen erfüllen, können Sie hier die Umlagenreduzierung beantragen
Für unsere Kunden kümmern wir uns nach Beantragung komplett um die Umsetzung. Nach der Genehmigung durch den Netzbetreiber wird die Entlastung automatisch berücksichtigt und Sie erhalten die entsprechende Gutschrift mit Ihrer Jahresendabrechnung. Die Beantragung für das Abrechnungsjahr 2025 muss bis spätestens 31.03.2026 erfolgen.
