Photovoltaikanlage bei der Montage

Erzeugungsanlagen

Photovoltaikanlage bei der Montage

Anlagen unter 270 kW (NSP)

Sie planen den Bau einer Erzeugungsanlage (PV-Anlage, Blockheizkraftwerk, Biogasanlage) unter 270 kW, die einen niederspannungsseitigen Anschluss bekommt, dann gilt für Sie der nachfolgende Ablaufplan.

Voranfrage

Vorab muss eine Voranfrage an uns gestellt werden. Diese erfolgt vom Errichter der Anlage (Installateur) über unser entsprechendes Voranfragen-Formular.

Die Voranfrage wird von uns geprüft und Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung über einen möglichen Anschluss. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei um eine unverbindliche Tagesaussage handelt. Eine Genehmigung oder auch Reservierung der Einspeisekapazität kann ggf. erst nach der Anmeldung der Anlage erfolgen.

Anmeldung

Zur Anmeldung der Erzeugungsanlage sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Anmeldung (Antrag Strom)
  • Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage
  • Ggf. Datenblatt Speichersystem
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (VDE-AR-N 4105)
  • Konformitätserklärung
  • Lageplan
  • Ggf. Nachweis der technischen Vorgaben gemäß EEG 2021-V
  • Messkonzept für Vergütung (z. B. Auswahl aus VBEW Messkonzepte (Externer Link))

Prüfung / ggf. Einspeisezusage

Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie ggf. eine schriftliche Genehmigung der Anlage und die Mitteilung über noch fehlende Unterlagen.

  • Ihr Installateur kann nun mit der Montage der Anlage beginnen.

Fertigmeldung / Inbetriebnahme     

Zum Abschluss der Montagearbeiten ist die Anlage bei uns entsprechend fertig zu melden. Zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung ist auch das Prüfprotokoll und ggf. die Bestätigung der Reduzierung der max. Wirkleistung auf 60% gemäß dem Solarspitzengesetz bei uns einzureichen.

Im Anschluss erhalten Sie von unseren Zählermonteuren einen Termin zum Einbau des Zählers / Zähleranschluss und Abnahme der Anlage.

Bei technischen Fragen zu Ihrer geplanten Anlange (PV-Anlage, BHKW, Biogasanlage) wenden Sie sich bitte an das Technische Büro.

Vertragsanlage / Abrechnung

Für die Vertragsanlage zur Einspeisevergütung sind folgende Unterlagen bei uns einzureichen:

  • Registrierungsbestätigung Marktstammdatenregister der Erzeugungsanlage und ggf. des Stromspeichers
  • Umsatzsteuerausweis durch Einspeiser
  • Zusätzlich bei BHKW KWKG: BAFA-Anmeldung

Zusätzlich bei Biomasse:

  • EEG-Konformität
  • Nachweis der thermischen Steuerung oder Stromkennzahl
  • Einsatzstofftagebuch
  • Registrierung BLW (fl. Biomasse)

Nach Vertragsanlage erhalten Sie eine Abschlagsermittlung (Übersicht der monatlichen Vorauszahlung). Die Abrechnung der Strompreise-Vergütung erfolgt zum 31.12. des Jahres.

Bei abrechnungsrelevanten Fragen zu Ihrer geplanten Anlage (PV-Anlage, BHKW, Biogasanlage) wenden sich sich Bitte an die Abteilung Netzmanagement.

Den kompletten Ablaufplan können Sie im nachfolgenden Download-Bereich nochmals herunterladen.

Photovoltaikanlage bei der Montage

Anlagen über 270 kW (MSP)

Sie planen den Bau einer Erzeugungsanlage (PV-Anlage, Blockheizkraftwerk, Biogasanlage) über 270 kW mit Mittelspannungsanschluss, dann gilt für Sie der nachfolgende Ablaufplan:

Voranfrage

Vorab muss eine Voranfrage an uns gestellt werden. Diese erfolgt meist durch den Errichter der Anlage (Installateur) über unser entsprechendes Voranfragen-Formular.

Die Voranfrage wird von uns entsprechend geprüft und Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung über einen möglichen unverbindlichen Anschlusspunkt. Dieser ermittelte Anschlusspunkt dient als Indikation für Ihre Anschlusslösung und ist daher als eine unverbindliche Tagesaussage zu betrachten. Diese ist grundsätzlich nicht mit einer Reservierung bzw. der Vorhaltung der Einspeisekapazität verbunden. Sollte der genannte Netzanschlusspunkt für Sie wirtschaftlich interessant sein, können Sie anschließend eine konkrete Anfrage stellen.

Ameldung

Zur Anmeldung der Erzeugungsanlage sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Anmeldung (Antrag Strom)
  • E.1 Formular
  • E.8 Formular
  • Einheitenzertifikate der Wechselrichter
  • Lageplan des Anlagenstandorts mit Flurstücksnummer(n)
  • Vollmacht des Grundstückeigentümers oder Pachtvertrag
  • 1-poliges Schaltbild mit eingezeichnetem Mess- und Schutzkonzept
  • Nachweis der Planungsreife 1 (Unterscheidung in genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Anlagen)
  • Genehmigungspflichtige Anlagen: B-Plan (Aufstellungsbeschluss), Eingangsbestätigung über die Beantragung der Genehmigung nach BimSchG, Eingangsbestätigung über die Beantragung eines vorhabenbezogenen B-Plan, positiver Bauvorbescheid, Vorbescheid gem. BimSchG, Eingangsbestätigung über die Beantragung der Baugenehmigung, Zulassung Wasserkraftnutzung
  • Nicht genehmigungspflichtige Anlagen: vorhabenbezogener Grundstückskaufvertrag, vorhabenbezogener Pachtvertrag

Prüfung / ggf. Einspeisezusage

Liegen alle benötigten Unterlagen vor, wird mittels einer Netzberechnung der technisch und gesamtwirtschaftlich günstigste Netzverknüpfungspunkt ermittelt. Sie erhalten von uns eine Mitteilung, ob ein vorhandener Netzanschluss für die Einspeiseanlage genutzt werden kann oder ob ein neuer Anschluss erstellt werden muss. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben erhalten Sie die Bekanntgabe Ihres Netzanschlusspunktes. Dieser ist vorbehaltlich Ihrer positiven Rückmeldung (innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Mitteilung) für sechs Monate reserviert.

  • Die Reservierung kann zweimal um jeweils ein halbes Jahr verlängert werden. Dazu muss ein weiterer Umsetzungsfortschritt zur Erzeugungsanlage nachgewiesen werden. Der Wunsch zu Verlängerung ist schriftlich unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen an uns zu melden:
  • (Teil-)Baugenehmigung oder
  • B-Plan (Satzungsbeschluss) oder
  • Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA

Weitere Nachweise aus alternativen Genehmigungsverfahren nach Art. 56 BayBo sind erst nach gesonderter Prüfung zulässig.

Bei nicht genehmigungspfichtigen Anlagen ergibt sich der Nachweis der Planungsreife für die erste Verlängerung durch Einreichung folgender Unterlagen/Informationen:

  • Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschließlich Liefertermin) oder
  • Errichtungbeginn der Anlage oder
  • Fertigstellung der Anlage
  • Wenn eine höhere Planungsreife innerhalb der Frist nicht erreicht wird, erfolgt auf Wunsch des Anschlussbegehrenden und auf Basis einer neuen Anmeldung eine erneute Prüfung der Netzanschlussmöglichkeit. Erfolgt keine Verlängerung bzw. werden nicht ausreichende Unterlagen eingereicht, wird die Zusage automatisch storniert.

Die Ausstellung des E.9-Formulars erfolgt durch die Stadtwerke an den Anlagenbetreiber.

Fertigmeldung / Inbetriebnahme

Zum Abschluss der Montagearbeiten ist die Anlage bei uns entsprechend fertig zu melden. Zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung ist auch das Prüfprotokoll einzureichen.

Im Anschluss erhalten Sie von unseren Zählermonteuren einen Termin zum Einbau des Zählers / Zähleranschluss und Abnahme der Anlage.

Bei technischen Fragen zu Ihrer geplanten Anlange (PV-Anlage, BHKW, Biogasanlage) wenden Sie sich bitte an das Technische Büro.

Vertragsanlage / Abrechnung:

Folgende Unterlagen sind in unserer Abteilung Netzmanagement noch einzureichen:

  • Registrierungsbestätigung Marktstammdatenregister der Erzeugungsanlage und ggf. des Stromspeichers
  • Umsatzsteuerausweis durch Einspeiser

Zusätzlich bei BHKW KWKG:

  • BAFA-Anmeldung

Zusätzlich bei Biomasse:

  • EEG-Konformität
  • Nachweis der thermischen Steuerung oder Stromkennzahl
  • Einsatzstofftagebuch
  • Registrierung BLW (fl. Biomasse)

Bei abrechnungsrelevanten Fragen zu Ihrer geplanten Anlage (PV-Anlage, BHKW, Biogasanlage) wenden sich sich Bitte an die Abteilung Netzmanagement.

Den kompletten Ablaufplan können Sie im nachfolgenden Download-Bereich nochmals herunterladen.

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Betreiberwechsel

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