Mitarbeiter der Stadtwerke stehen bei einer Besprechung auf einer Straßenbaustelle. Es sind Absperrungen und ein Kabel auf einer Rolle zu sehen.

Netze

Mitarbeiter der Stadtwerke stehen bei einer Besprechung auf einer Straßenbaustelle. Es sind Absperrungen und ein Kabel auf einer Rolle zu sehen.

Alles über Netze

Wir versorgen unsere Kunden als moderner Netzbetreiber zuverlässig, wirtschaftlich und sicher mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme. Die umfassende Betreuung unserer Anschlusskunden hat dabei höchste Priorität.

Die Stromversorgung erfolgt für das gesamte Netzgebiet der Stadtwerke. Das Netzgebiet umfasst die gesamte Stadt Bad Wörishofen und die zugehörigen Ortsteile.

Der Strom wird über ein Mittelspannungsnetz auf das gesamte Netzgebiet verteilt. Hier arbeiten wir mit hoher Spannung, d. h. 20.000 Volt. In den Ortsnetzstationen sorgen Transformatoren dafür, dass die Spannung haushaltsgerecht (230 Volt bzw. 400 Volt) bis zum Kunden verteilt wird.

In der Kernstadt, dem Gewerbegebiet, der Gartenstadt und im Ortsteil Schlingen betreiben wir seit dem Jahr 1984 ein Erdgasnetz.

Das Wasserversorgungsnetz der Stadtwerke Bad Wörishofen umfasst das gesamte Stadtgebiet mit den dazugehörigen Ortsteilen. Bereits seit dem Jahr 1892 gibt es in Bad Wörishofen eine zentrale Wasserversorgung.

Das kleinste und auch jüngste Netz ist das Wärmenetz in den Neubaugebieten „Frühlingswiese“ und „Sommerfeld“ in der Gartenstadt. Dieses Fernwärmenetz wird über ein Blockheizkraftwerk versorgt, das mit Biogas betrieben wird. Der erzeugte Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist.

Mitarbeiter der Stadtwerke stehen bei einer Besprechung auf einer Straßenbaustelle. Es sind Absperrungen und ein Kabel auf einer Rolle zu sehen.

Stromeinspeisung

Strom lässt sich auf vielerlei Weise produzieren. Außerdem ist die Erzeugung von Energie nicht nur Energieversorgern vorbehalten. Auch Sie können mitmachen! So schützen Sie unsere Umwelt und gehen verantwortungsbewusst mit unseren Ressourcen um. Wie das gehen soll? Momentan können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen:

Sie können einerseits regenerative, also erneuerbare Energiequellen für die Stromgewinnung einsetzen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unterstützt Sie mit genau festgelegten Vergütungssätzen, wenn Sie Strom aus Photovoltaik, Biomasse, Wind- oder Wasserkraft gewinnen. Auch Naturgas, das beispielsweise in Mülldeponien, Kläranlagen oder Bergwerken entsteht, zählt zu den erneuerbaren Energien.

Andererseits wird der wirkungsvolle Einsatz von Energieträgern belohnt. Wenn bei der Stromerzeugung zusätzlich nutzbare Wärme entsteht, können Sie eine Förderung über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) beantragen. Auch hier ist die Vergütung für Ihnen Strom gesetzlich geregelt.

Alle weiteren Infos finden Sie im Menüpunkt Erzeugungsanlagen

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Online-Vertragsabschluss für den Netzzugang

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Veröffentlichungen

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Netznutzung

Alles zum Thema Netznutzung, Versorgung und Kosten

Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes mit Elektrizität und Erdgas im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Bad Wörishofen für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität und Erdgas. Diese erhalten Sie auf diesen Internetseiten oder in unserer Geschäftsstelle.

„Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den eigenen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Veröffentlichung der monatlichen Abrechnungsbrennwerte gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 7 GasNZV

Jahr 2025

Januar: 11,487 Hs kWh/m³; Februar: 11,46 Hs kWh/m³; März: 11.466 Hs kWh/m³; April: 11,467 Hs kWh/m³; Mai: 11,524 Hs kWh/m³

Jahr 2024

Januar: 11,506 Hs kWh/m³; Februar: 11,499 Hs kWh/m³; März: 11,507 Hs kWh/m³; April: 11,464 Hs kWh/m³; Mai: 11,457 Hs kWh/m³; Juni: 11,539 Hs kWh/m³; Juli: 11,533 Hs kWh/m³; August: 11,583 Hs kWh/m³; September: 11,504 Hs kWh/m³; Oktober: 11,567 Hs kWh/m³; November: 11,54 Hs/kW; Dezember: 11,52 Hs kWh/m³.

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Messstellenbetrieb

Erneuerbare Energie: Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Die Energiewende fordert eine zunehmende dezentrale Erzeugung durch erneuerbare Energien. Sie stellt neue Anforderungen an die Stromnetze. Um die Erzeugung und den Verbrauch aufeinander abzustimmen, ist eine Digitalisierung der Stromnetze erforderlich. Hierzu sind neue digitale Stromzähler erforderlich, die eine zeitabhängige Stromverbrauchsmessung und Steuerung ermöglichen.

Zur Schaffung einheitlicher, rechtlicher Rahmenbedingungen in Deutschland hat der Gesetzgeber das “ Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ verabschiedet. Die zentralen Vorgaben für den Messstellenbetrieb befinden sich im neuen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Dieses schafft die Grundlagen für den Rollout digitaler Zähler. Messstellenbetreiber sind verpflichtet, bis 2032 flächendeckend moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme einzubauen.

Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Wörishofen sind von der gesetzlichen Umbauverpflichtung folgende Mengen betroffen:

  • auf moderne Messeinrichtungen ca. 10.000 Zähler
  • auf intelligente Messsysteme ca. 1.600 Zähler
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Der neue § 14 a EnWG – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Informationen für Installateure & Kunden

Zum 01.01.2024 treten die gesetzlichen Änderungen durch den neuen § 14 a EnWG für steuerbare Verbraucheinrichtungen (steuVE) in Kraft. Daraus ergeben sich neue Vorgaben für Sie als Installateure, unsere gemeinsamen Kunden und uns als Netzbetreiber.
Der neue Paragraf gewährleistet eine flexiblere und zielgerichtetere Steuerung von Verbrauchseinrichtungen. Der Hintergrund für die Anpassung liegt in der Digitalisierung des dezentralen Stromsystems, die einen Grundpfeiler zur Erreichung klimapolitischer Ziele darstellt. Es werden damit folgende Ziele verfolgt:

• Bessere Auslastung der Stromnetze: Vermeidung von Engpässen und Überbelastung durch netzorientiertes Steuern
• Möglichkeit zur Leistungsregelung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen durch den Netzbetreiber
• Kunden erhalten dafür eine pauschale Netzentgeltreduzierung (Modul 1) oder eine Netzentgeltreduzierung für die Energiemenge der steuVE (Modul 2)
• Verpflichtende Teilnahme für Netzbetreiber und Betreiber einer steuVE – Eindeutige Anforderungen über Mess- und Abrechnungskonzepte

Die neue Regelung gilt für alle steuVE, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden. Bestandsanlagen ohne bestehenden § 14 a sind damit ausgenommen. Bei Bestandsanlagen mit bestehendem § 14 a sind Maßnahmen erst in einigen Jahren nötig – außer es sind jetzt umfassende Änderungen an der Anlage geplant. Nach Inkrafttreten des neuen § 14 a am 01.01.2024 folgt eine Übergangsperiode für Bestandsanlagen. Diese endet am 31.12.2028.

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Infos für Installateure

Alle wichtigen Infos für Installateure finden Sie hier.

Sie haben noch weitere Fragen zu Erzeugungsanlagen? Dann rufen Sie uns gerne an unter Tel. 08247/9673-0
oder schreiben eine Mail an technik@swbw.de.